EU-weiter Vorschlag zum Verbot von "Forever Chemicals" in Feuerlöschschäumen!
EU-weiter Vorschlag zum Verbot von „Forever Chemicals“ in Feuerlöschschäumen!Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ein EU-weites Verbot aller Per- und Polyfluoralkylstoffe (PFAS) in Feuerlöschschäumen vorgeschlagen. Die Beschränkung würde eine weitere Verschmutzung des Grundwassers und des Bodens sowie Gesundheitsrisiken für Mensch und Umwelt verhindern.

Auf Ersuchen der Europäischen Kommission untersuchte die ECHA die Umwelt- und Gesundheitsrisiken der Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen. Die Agentur kam zu dem Schluss, dass eine EU-weite Beschränkung gerechtfertigt ist, da die von PFAS ausgehenden Risiken derzeit nicht angemessen kontrolliert werden und ihre Freisetzung minimiert werden sollte.

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Umweltverschmutzung durch PFAS

PFAS-haltige Feuerlöschschäume haben in der EU zahlreiche Fälle von Umweltverschmutzung verursacht, sowohl im Boden als auch im Trinkwasser. Alle PFAS – oder ihre Abbauprodukte – sind sehr persistent, und von einigen ist bekannt, dass sie für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt schädlich sind. Die Kombination aus Persistenz und Schadenspotenzial bedeutet, dass es wichtig ist, weitere Freisetzungen dieser Stoffe zu minimieren, um die Wahrscheinlichkeit irreversibler Schäden in der Zukunft zu verringern.

 

Verbote nach sektorspezifischen Übergangsfristen

Die ECHA bewertete die Stärken und Schwächen von fünf verschiedenen Optionen zur Kontrolle der von PFAS in Feuerlöschschäumen ausgehenden Risiken. Die vorgeschlagene Option besteht in einem Verbot des Inverkehrbringens, der Verwendung und der Ausfuhr aller PFAS in Feuerlöschschäumen nach der Verwendung oder in sektorspezifischen Übergangsfristen. Diese Übergangsfristen würden der Industrie Zeit geben, PFAS-haltige Schaumstoffe zu ersetzen, ohne die Brandsicherheit zu gefährden. Während der Übergangszeit müssen diejenigen, die noch PFAS-haltige Schaumstoffe verwenden, sicherstellen, dass die Freisetzung dieser Stoffe in die Umwelt auf ein Minimum reduziert wird. Abgelaufener Schaum und Schaumstoffabfälle müssen ebenfalls ordnungsgemäß entsorgt werden.

 

Ergebnisse und Kosten

Wenn die Beschränkung angenommen wird, könnten die PFAS-Emissionen in die Umwelt über einen Zeitraum von 30 Jahren um mehr als 13 000 Tonnen reduziert werden. Die geschätzten Kosten für die Gesellschaft würden sich im gleichen Zeitraum auf rund 7 Milliarden Euro belaufen. Zu diesen Kosten gehören die Kosten für die Umstellung von Geräten auf PFAS-freien Schaum, Reinigungsgeräte zur Entfernung von PFAS-Schaumrückständen und der Preisunterschied zwischen PFAS und alternativen Schaumstoffen.

 

Sechsmonatige Konsultation eingeleitet

Der Vorschlag beruht auf Informationen, die zum Zeitpunkt seiner Ausarbeitung vorlagen, und kann aktualisiert werden, wenn neue Informationen bekannt werden. Am 23. März 2022 soll eine sechsmonatige Konsultation beginnen, in der jedermann faktengestützte Kommentare zu dem Vorschlag abgeben kann. Die ECHA wird außerdem am 5. April eine Online-Informationssitzung veranstalten, um das Beschränkungsverfahren zu erläutern und Interessierte bei der Teilnahme an der Konsultation zu unterstützen.

 

Fünf-Länder-Kooperation

Darüber hinaus arbeiten fünf europäische Länder (die Niederlande, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen) an einem Vorschlag für Beschränkungen, der alle PFAS in anderen Verwendungszwecken abdecken soll. Sie planen, ihren Vorschlag im Januar 2023 bei der ECHA einzureichen. Die in dem Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in Feuerlöschschäumen vorgesehene Risikobewertung ist für alle PFAS relevant. Dies bedeutet, dass sie auch den Weg für die Risikobewertung im Rahmen der Beschränkung von PFAS im weiteren Sinne ebnen wird.

 

Wissenschaftliche Begleitung

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung und sozioökonomische Analyse werden nun mit der Bewertung der vorgeschlagenen Minderungsoptionen beginnen. Bei ihrer Bewertung werden sie die wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen, die sie bei den Konsultationen erhalten haben. Die gemeinsame Stellungnahme der beiden Ausschüsse wird für das Jahr 2023 erwartet. Gemeinsam mit den 27 EU-Mitgliedstaaten wird die Europäische Kommission – auf der Grundlage des Vorschlags und der Stellungnahme der Ausschüsse – über die Beschränkung und ihre Bedingungen entscheiden.

 

Hintergrund

Die PFAS-Politik steht im Mittelpunkt der EU-Strategie für nachhaltige Chemikalien. Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, alle PFAS schrittweise aus dem Verkehr zu ziehen und ihre Verwendung nur dann zuzulassen, wenn sie nachweislich unersetzlich und für die Gesellschaft unerlässlich sind. Der Vorschlag, die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen zu beschränken, wird in der Strategie als eine der Maßnahmen zur weiteren Beschränkung der Verwendung von PFAS genannt.

Quelle: ECHA
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