Die meisten online verkauften chemischen Produkte entsprechen nicht den Vorschriften
Die meisten online verkauften chemischen Produkte entsprechen nicht den VorschriftenDie Mehrheit der online verkauften europäischen Produkte entspricht nicht den Vorschriften für chemische Produkte. Das Forum für den Austausch von Informationen über die Einhaltung von Rechtsvorschriften (FORUM) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat kürzlich die Ergebnisse des achten REACH-EN-FORCE-Projekts (REF-8) veröffentlicht. Ziel war es, die Einhaltung der REACH-, CLP- und BPR-Verordnungen bei online verkauften Produkten zu analysieren. In diesem Bericht kommt das Projekt zu dem Schluss, dass fast 80 % der geprüften Produkte, die online angeboten werden, gegen die Rechtsvorschriften verstoßen.

Die Zahlen der Ergebnisse sind alarmierend: Von fast 6000 bewerteten Produkten in 29 europäischen Ländern erfüllten 78 % nicht mindestens eine gesetzliche Anforderung. Dies führte zur Durchführung von mehr als 5000 Präventivmaßnahmen durch die nationalen Behörden.

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Hauptverstöße

Jedes Produkt wurde einzeln bewertet, und bei der Inspektion wurde die Einhaltung der drei wichtigsten europäischen Chemikalienvorschriften überprüft.
Im Rahmen der REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und Gemische wurden 2.600 Produkte auf beschränkte Stoffe überprüft. Dazu gehören Textilien, Leder, Kinderpflegeartikel, Spielzeug und Schmuck. Von all diesen Produkten enthalten fast 1800 krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR-Stoffe), wie Blei und Borsäure. Grundsätzlich sollten Produkte, die eingeschränkte k/e/f-Stoffe enthalten, nur für gewerbliche Anwender erhältlich sein. Dem Bericht zufolge waren jedoch 99 % der geprüften Produkte, die k/e/f-Stoffe enthielten, für die Verbraucher online erhältlich. Verstöße wurden auch bei Phthalaten in Spielzeug und Cadmium in Schmuck festgestellt.

 

Mangel an Informationen

Gemäß der CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen wiesen 75 % der bewerteten Produkte Verstöße auf, weil in der Online-Werbung keine Informationen über die Gefahren des chemischen Stoffes enthalten waren. Dies war entweder auf fehlende Informationen zurückzuführen oder darauf, dass die Informationen zwar vorhanden, aber oft nicht deutlich sichtbar waren.

 

Biozide

Bei den Bioziden entsprachen 77 % der untersuchten Produkte nicht den Anforderungen der BPR. Die meisten von ihnen wurden direkt an die Verbraucher verkauft. Bei den Repellentien und Lockstoffen sind es sogar fast 80 %. Bemerkenswerterweise wurden fast 20 % dieser Produkte mit Sanktionen belegt, weil sie irreführende Angaben in ihrer Werbung enthielten. Dazu gehören Angaben wie „Biozid mit geringem Risiko“, „ungiftig“, „harmlos“, „natürlich“, „umweltfreundlich“ oder „tierfreundlich“.

 

Sensibilisierungsmaßnahmen

Nach der Analyse all dieser Informationen kam die ECHA zu dem Schluss, dass umfangreiche Sensibilisierungsmaßnahmen für alle beteiligten Akteure erforderlich sind. Es soll sichergestellt werden, dass die betreffenden Unternehmen und Online-Shops die Sicherheit ihrer Produkte durch die Einhaltung von Vorschriften gewährleisten. Und um die Verbraucher zu ermutigen, genaue und aktuelle Informationen über die in den von ihnen gekauften Produkten enthaltenen gefährlichen Chemikalien zu suchen und zu verlangen.

Foto von Shahid Abdullah via PxHere

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